Grillen auf dem Balkon? 

Der Mieterverein Essen MVE hilft.

Sommer, Sonne, Balkon, Terrasse oder Garten – viele Mieter möchten einen Grillabend genießen. Doch oft entstehen Konflikte mit Nachbarn oder dem Vermieter. Darf man überhaupt auf dem Balkon grillen? Welche Regeln gelten? Nicht jedes Verbot ist rechtlich zulässig.

Wenn Sie Grillen möchten oder bereits Probleme hatten, müssen Sie das nicht allein klären. Der Mieterverein Essen MVE unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu prüfen, Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.

Häufige Fälle beim Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten – und typische Probleme

In der Praxis kommt es beim Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten immer wieder zu Streit.

Typische Fälle sind zum Beispiel: 

  • Beschwerden von Nachbarn wegen Rauch oder Geruch
  • Vermieter verbietet das Grillen auf Balkonen, der Terrasse oder im Garten
  • Abmahnungen oder Drohungen bei Grillfeiern
  • Nutzung von Holzkohlegrills vs. Elektrogrills
  • Unsicherheit über Zeiten und Dauer des Grillens
  • Streit über Haftung bei Brand- oder Rauchschäden
  • Balkon ist Teil der Gemeinschaftsordnung oder Hausordnung
  • Unterschiedliche Regelungen in Mietvertrag oder Eigentümergemeinschaft
  • Konflikte bei wiederholtem Grillen

Gerade beim Grillen auf dem Balkon gilt: Nicht vorschnell handeln – zuerst prüfen lassen.

Ihre Rechte beim Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten – und wie Sie sich schützen

Viele Mieter wissen nicht: Gelegentliches Grillen ist grundsätzlich erlaubt, solange keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. Aber: nach einem Urteil des Landgerichts Essen soll das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses im Mietvertrag auch ganz verboten werden können.

Wichtig ist vor allem:

Holzkohle vs. Elektro

Offenes Grillen mit Holzkohle kann untersagt werden, Elektrogrills sind in der Regel eher zulässig.

Gelegenheitsgrillen ist erlaubt

Ein gelegentlicher, kurzzeitiger Grillabend im Gartenbereich – von dem keine Störung ausgeht - ist meist rechtlich unproblematisch.

Auf Nachbarn Rücksicht nehmen

In welchem Umfang das Grillen zulässig ist, wird häufig durch den Mietvertrag geregelt. Enthält der Mietvertrag keine Regelung, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Hausordnung prüfen

Ein generelles Verbot in einer Hausordnung ist nicht immer rechtens und es gilt zu überprüfen, ob die Hausordnung überhaupt mit vereinbart wurde oder ob sie beispielgebend einfach später untergeschoben wurde.

Keine Kündigung ohne Weiteres

Eine Kündigung wegen extremen und häufigen Grillevents ist in außergewöhnlichen Fällen denkbar. Zu berücksichtigen ist hier auch die Rechtsprechung, die beispielsweise nur bestimmte Zeiten für das Grillen vorsieht.

Unterstützung durch den Mieterverein Essen MVE

Wenn es Konflikte rund ums Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten gibt, stehen wir Ihnen zur Seite – kompetent und mieterfreundlich.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Prüfung von Mietvertrag und Hausordnung
  • Einschätzung, ob Grillverbot zulässig ist
  • Beratung bei Abmahnungen oder Beschwerden
  • Unterstützung bei Konflikten mit dem Vermieter
  • Klärung von Haftungsfragen bei Schäden
  • Hilfe beim Schriftverkehr und zur Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Begleitung bei drohender Kündigung

Sie müssen die Idee von einem Grillabend - vor einer rechtliche Prüfung- nicht einfach so aufgeben.

Jetzt beraten lassen – bevor es gefährlich wird

Defekte Elektrik ist kein „kleines Problem“, sondern kann schnell zur Gefahr werden. Je früher Sie handeln, desto besser.

Kontaktieren Sie den Mieterverein Essen MVE und lassen Sie Ihre Situation prüfen.

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