Schnee- und Eisbeseitigung?
m Winter gehört Schnee- und Eisbeseitigung zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss wann den Gehweg räumen? Wer haftet bei Rutschunfällen? Viele Mieter sind verunsichert – dabei gilt: Nicht jede Forderung oder Drohung des Vermieters ist rechtlich zulässig.
Wenn Sie Fragen oder Probleme zur Schnee- und Eisbeseitigung haben, müssen Sie das nicht allein klären. Der Mieterverein Essen MVE unterstützt Sie dabei, Ihre Pflichten zu prüfen, Haftungsrisiken zu vermeiden und Konflikte richtig einzuordnen.
Häufige Fälle bei Schnee- und Eisbeseitigung – und typische Probleme
Typische Fälle sind zum Beispiel:
- Verpflichtung zur Schneeräumung laut Mietvertrag
- Unklare Zuständigkeit bei Mehrfamilienhäusern
- Räumung auch an Sonn- oder Feiertagen
- Abmahnungen oder Drohungen bei angeblicher Pflichtverletzung
- Haftungsfragen bei Unfällen auf Gehwegen oder Zufahrten
- Kosten für Streugut oder Räumdienste
- Streit zwischen Mietern über die Erledigung der Arbeiten
- Verzögerungen bei der Räumung durch Krankheit oder Abwesenheit
- Unklare Fristen und Pflichten bei Räum- und Streuarbeiten
Gerade bei Schnee- und Eisbeseitigung gilt: Nicht vorschnell streiten – zuerst prüfen lassen.
Ihre Rechte bei Schnee- und Eisbeseitigung – und wie Sie sich schützen
Wichtig ist vor allem:
Pflicht nur bei klarer Regelung
Mieter sind nur dann verpflichtet, Schnee zu räumen oder gegen Glätte zu streuen, wenn dies wirksam vereinbart wurde.
Zumutbarkeit beachten
Art, Umfang und Häufigkeit der Räumung müssen angemessen sein – gegebenenfalls empfiehlt sich die Benutzung einer sogenannten „Schneekarte“ für die Verpflichteten.
Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Die Streu- bzw. Räumpflicht setzt unter Umständen eine konkrete Gefahrenlage voraus; so müsste gegebenenfalls „allgemeine Glätte“ vorliegen, so der Bundesgerichtshof, BGH.
Keine Abmahnung ohne Grundlage
Abmahnungen oder Drohungen sind nur wirksam, wenn tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt.
Kostenübernahme prüfen
Räumdienste dürfen nur dann vom Mieter verlangt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Unterstützung durch den Mieterverein Essen MVE
Wir helfen Ihnen unter anderem bei:
- Prüfung von Mietvertrag und Hausordnung
- Einschätzung, ob Räum- und Streupflichten bestehen
- Beratung bei Abmahnungen oder Drohungen
- Hilfestellung bei Haftungsfragen
- Hilfe bei Forderungen nach Kostenübernahme für Streugut oder Räumdienste
- Begleitung bei weiteren rechtlichen Schritten
Sie müssen weder übermäßige Pflichten erfüllen noch unbegründete Kosten tragen.
Jetzt beraten lassen – bevor es gefährlich wird
Kontaktieren Sie den Mieterverein Essen MVE und lassen Sie Ihre Situation prüfen.


