Schnee- und Eisbeseitigung? 

Der Mieterverein Essen MVE hilft.

m Winter gehört Schnee- und Eisbeseitigung zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss wann den Gehweg räumen? Wer haftet bei Rutschunfällen? Viele Mieter sind verunsichert – dabei gilt: Nicht jede Forderung oder Drohung des Vermieters ist rechtlich zulässig.

Wenn Sie Fragen oder Probleme zur Schnee- und Eisbeseitigung haben, müssen Sie das nicht allein klären. Der Mieterverein Essen MVE unterstützt Sie dabei, Ihre Pflichten zu prüfen, Haftungsrisiken zu vermeiden und Konflikte richtig einzuordnen.

Häufige Fälle bei Schnee- und Eisbeseitigung – und typische Probleme

In der Praxis kommt es im Winter immer wieder zu Problemen, zum Beispiel:

Typische Fälle sind zum Beispiel: 

  • Verpflichtung zur Schneeräumung laut Mietvertrag
  • Unklare Zuständigkeit bei Mehrfamilienhäusern
  • Räumung auch an Sonn- oder Feiertagen
  • Abmahnungen oder Drohungen bei angeblicher Pflichtverletzung
  • Haftungsfragen bei Unfällen auf Gehwegen oder Zufahrten
  • Kosten für Streugut oder Räumdienste
  • Streit zwischen Mietern über die Erledigung der Arbeiten
  • Verzögerungen bei der Räumung durch Krankheit oder Abwesenheit
  • Unklare Fristen und Pflichten bei Räum- und Streuarbeiten

Gerade bei Schnee- und Eisbeseitigung gilt: Nicht vorschnell streiten – zuerst prüfen lassen.

Ihre Rechte bei Schnee- und Eisbeseitigung – und wie Sie sich schützen

Viele Mieter wissen nicht: Räum- und Streupflichten bestehen nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.

Wichtig ist vor allem: 

Pflicht nur bei klarer Regelung

Mieter sind nur dann verpflichtet, Schnee zu räumen oder gegen Glätte zu streuen, wenn dies wirksam vereinbart wurde.

Zumutbarkeit beachten

Art, Umfang und Häufigkeit der Räumung müssen angemessen sein – gegebenenfalls empfiehlt sich die Benutzung einer sogenannten „Schneekarte“ für die Verpflichteten.

Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Die Streu- bzw. Räumpflicht setzt unter Umständen eine konkrete Gefahrenlage voraus; so müsste gegebenenfalls „allgemeine Glätte“ vorliegen, so der Bundesgerichtshof, BGH.

Keine Abmahnung ohne Grundlage

Abmahnungen oder Drohungen sind nur wirksam, wenn tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt.

Kostenübernahme prüfen

Räumdienste dürfen nur dann vom Mieter verlangt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Unterstützung durch den Mieterverein Essen MVE

Wenn es Streit oder Unsicherheit bei Schnee- und Eisbeseitigung gibt, stehen wir Ihnen zur Seite – kompetent und mieterfreundlich.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Prüfung von Mietvertrag und Hausordnung
  • Einschätzung, ob Räum- und Streupflichten bestehen
  • Beratung bei Abmahnungen oder Drohungen
  • Hilfestellung bei Haftungsfragen
  • Hilfe bei Forderungen nach Kostenübernahme für Streugut oder Räumdienste
  • Begleitung bei weiteren rechtlichen Schritten

Sie müssen weder übermäßige Pflichten erfüllen noch unbegründete Kosten tragen.

Jetzt beraten lassen – bevor es gefährlich wird

Defekte Elektrik ist kein „kleines Problem“, sondern kann schnell zur Gefahr werden. Je früher Sie handeln, desto besser.

Kontaktieren Sie den Mieterverein Essen MVE und lassen Sie Ihre Situation prüfen.

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