Eigentümerwechsel?

Der Mieterverein Essen MVE hilft.

Ein neuer Eigentümer oder Vermieter sorgt bei vielen Mietern für Unsicherheit. Plötzlich kommen neue Schreiben, andere Kontodaten oder sogar Forderungen nach höheren Mieten oder einem Auszug. Doch wichtig zu wissen ist: Ein Eigentümerwechsel ändert nicht automatisch Ihre Rechte als Mieter.

Wenn Ihre Wohnung verkauft wurde oder ein Vermieterwechsel ansteht, müssen Sie die Rechtsfolgen nicht allein klären. Der Mieterverein Essen MVE unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu sichern, Forderungen richtig einzuordnen und Fehler zu vermeiden.

Häufige Fälle beim Eigentümer- oder Vermieterwechsel – und typische Probleme

Nach einem Eigentümerwechsel kommt es häufig zu Missverständnissen oder rechtlichen Problemen.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

  • Neuer Eigentümer fordert Vertragsänderungen
  • Aufforderung zu neuer Mietzahlung oder anderen Kontodaten
  • Verkauf des Hauses oder der Wohnung während des Mietverhältnisses
  • Ankündigung von Mieterhöhungen kurz nach dem Kauf
  • Drohung mit Kündigung oder Eigenbedarf
  • Unklare Zuständigkeiten bei Mängeln oder Reparaturen
  • Streit über Kaution oder Betriebskosten
  • Druck auf Mieter nach dem Eigentümerwechsel

Gerade beim Eigentümerwechsel gilt: Nicht verunsichern lassen – zuerst prüfen lassen.

Ihre Rechte beim Eigentümerwechsel – und wie Sie sich schützen

Viele Mieter wissen nicht: „Kauf bricht nicht Miete.“ Das bedeutet, Ihr Mietvertrag gilt unverändert weiter – auch bei neuem Eigentümer.

Wichtig ist vor allem:

Mietvertrag bleibt bestehen

Alle Vereinbarungen gelten weiter, einschließlich Miethöhe, Kündigungsschutz und sonstigen Vereinbarungen.

Miete nur an berechtigte Personen zahlen

Erst wenn der Eigentümerwechsel nachgewiesen ist, müssen Zahlungen umgestellt werden.

Keine automatischen Mieterhöhungen

Ein Eigentümerwechsel allein ist kein Grund für eine Mieterhöhung.

Eigenbedarf genau prüfen

Auch ein neuer Eigentümer darf nur unter strengen Voraussetzungen wegen Eigenbedarfs kündigen.

Kaution bleibt geschützt

Der neue Vermieter tritt in die Rechte und Pflichten zur Mietkaution ein.

Unterstützung durch den Mieterverein Essen MVE

Wenn Ihre Wohnung verkauft wurde oder Sie Post von einem neuen Vermieter erhalten haben, stehen wir Ihnen zur Seite – kompetent und mieterfreundlich.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Prüfung der rechtlichen Folgen eines Eigentümerwechsels
  • Einschätzung von Forderungen des neuen Vermieters
  • Beratung bei angekündigten Mieterhöhungen
  • Unterstützung bei Eigenbedarfskündigungen
  • Hilfe bei Fragen zur Mietkaution
  • Klärung von Zuständigkeiten bei Mängeln
  • Begleitung bei Konflikten nach dem Vermieterwechsel

Sie müssen sich von einem neuen Eigentümer nicht einschüchtern lassen.

Jetzt beraten lassen – bevor es gefährlich wird

Defekte Elektrik ist kein „kleines Problem“, sondern kann schnell zur Gefahr werden. Je früher Sie handeln, desto besser.

Kontaktieren Sie den Mieterverein Essen MVE und lassen Sie Ihre Situation prüfen.

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