Grillen auf dem Balkon?
Sommer, Sonne, Balkon, Terrasse oder Garten – viele Mieter möchten einen Grillabend genießen. Doch oft entstehen Konflikte mit Nachbarn oder dem Vermieter. Darf man überhaupt auf dem Balkon grillen? Welche Regeln gelten? Nicht jedes Verbot ist rechtlich zulässig.
Wenn Sie Grillen möchten oder bereits Probleme hatten, müssen Sie das nicht allein klären. Der Mieterverein Essen MVE unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu prüfen, Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.
Häufige Fälle beim Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten – und typische Probleme
Typische Fälle sind zum Beispiel:
- Beschwerden von Nachbarn wegen Rauch oder Geruch
- Vermieter verbietet das Grillen auf Balkonen, der Terrasse oder im Garten
- Abmahnungen oder Drohungen bei Grillfeiern
- Nutzung von Holzkohlegrills vs. Elektrogrills
- Unsicherheit über Zeiten und Dauer des Grillens
- Streit über Haftung bei Brand- oder Rauchschäden
- Balkon ist Teil der Gemeinschaftsordnung oder Hausordnung
- Unterschiedliche Regelungen in Mietvertrag oder Eigentümergemeinschaft
- Konflikte bei wiederholtem Grillen
Gerade beim Grillen auf dem Balkon gilt: Nicht vorschnell handeln – zuerst prüfen lassen.
Ihre Rechte beim Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten – und wie Sie sich schützen
Wichtig ist vor allem:
Holzkohle vs. Elektro
Offenes Grillen mit Holzkohle kann untersagt werden, Elektrogrills sind in der Regel eher zulässig.
Gelegenheitsgrillen ist erlaubt
Ein gelegentlicher, kurzzeitiger Grillabend im Gartenbereich – von dem keine Störung ausgeht - ist meist rechtlich unproblematisch.
Auf Nachbarn Rücksicht nehmen
In welchem Umfang das Grillen zulässig ist, wird häufig durch den Mietvertrag geregelt. Enthält der Mietvertrag keine Regelung, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Hausordnung prüfen
Ein generelles Verbot in einer Hausordnung ist nicht immer rechtens und es gilt zu überprüfen, ob die Hausordnung überhaupt mit vereinbart wurde oder ob sie beispielgebend einfach später untergeschoben wurde.
Keine Kündigung ohne Weiteres
Eine Kündigung wegen extremen und häufigen Grillevents ist in außergewöhnlichen Fällen denkbar. Zu berücksichtigen ist hier auch die Rechtsprechung, die beispielsweise nur bestimmte Zeiten für das Grillen vorsieht.
Unterstützung durch den Mieterverein Essen MVE
Wir helfen Ihnen unter anderem bei:
- Prüfung von Mietvertrag und Hausordnung
- Einschätzung, ob Grillverbot zulässig ist
- Beratung bei Abmahnungen oder Beschwerden
- Unterstützung bei Konflikten mit dem Vermieter
- Klärung von Haftungsfragen bei Schäden
- Hilfe beim Schriftverkehr und zur Durchsetzung Ihrer Rechte
- Begleitung bei drohender Kündigung
Sie müssen die Idee von einem Grillabend - vor einer rechtliche Prüfung- nicht einfach so aufgeben.
Jetzt beraten lassen – bevor es gefährlich wird
Kontaktieren Sie den Mieterverein Essen MVE und lassen Sie Ihre Situation prüfen.


